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Anna (...) Um die Annullierung für das Gesetz zur Verhütung des
erbkranken Nachwuchses zu erreichen, werden wir uns noch bemühen müssen. Der
Rechtsausschuß im Bundestag hat auch dieses Thema noch nicht abgeschlossen.
Überall gibt es noch Beratungen. Nach wie vor können wir nur hoffen und wünschen, daß
es zu zumutbaren Entscheidungen umgehend kommt. Die lange Verzögerung in den
Wiedergutmachungsregelungen und unserer Anerkennung ist darin zu finden, daß sehr viele
Menschen - auch im Bundeshaus - nicht unsere Geschichten und grausamen Erlebnisse kennen.
Ich möchte Ihnen raten, soweit es Ihnen möglich ist, mit den Bundestagsabgeordneten
Ihres Kreises Gespräche zu führen und sich dort vorzustellen, damit ihnen klar wird,
daß es dringend einer Lösung bedarf und zu einem Abschluß kommen muß. Vielleicht ist
es Ihnen auch möglich, an die Minister des Bundeshauses zu schreiben und Ihre Situation
zu schildern. Je mehr das tun, um so besser ist es. Es hat einfach keinen Sinn, wenn wir
schweigen oder uns verstecken. (...)
aus: Bund der Euthanasie-Geschädigten
und Zwangssterilisierten e. V, Rundbrief Nr. 2, Dezember 1987 |