EXPRESS - Samstag, 5. Mai 2007 - KÖLN - K/1 - Seite 37
Ex-Kripochef verliert gegen Edelweißpirat
Von ROBERT BAUMANNS
Köln - In
der Abtei Brauweiler hielt der Hobbyhistoriker und frühere Kölner Kripochef
Walter Volmer einen Vortrag und
bezichtigte mehrere Edelweißpiraten
der Lüge.
Sie hätten
sich Ehrungen erschlichen.
Das ließ Jean Jülich nicht auf sich sitzen
- das Landgericht stoppte Volmer.
Volmer
stellte den Lebenserinnerungen
der Edelweißpiraten
Jean
Jülich,
Gertrud Koch und Fritz Theilen ausgerechnet Gestapo-Akten
entgegen.
Die Widerstandskämpfer
bezichtigte er bezüglich vieler Widerstandshandlungen oder der Tatsache,
inhaftiert und gefoltert worden zu sein, der Lüge.
Aus den Gestapo-Akten gehe etwa hervor, dass
Jülich nicht wissen konnte, dass
im September 1944 in einer Ehrenfelder Wohnung Juden versteckt waren.
Er könne sie deshalb auch gar nicht getroffen haben. Jülich sei laut Gestapo-Akten damals am Westwall
gewesen.
Also habe sich Jülich seine Ehrung als "Gerechter unter den Völkern" in der israelischen
Gedenkstätte Jad Vashem
erschlichen, behauptete Volmer
öffentlich.
Die Gedenkstätte
prüfe das auf seinen Hinweis hin.
Ex-Regierungspräsident
Jürgen Roters platzte
der Kragen: "Ich habe selbst die Akten studiert und ich sage Ihnen,
Sie liegen falsch", rief er während Volmers
Vortrag.
Dr. Werner
Jung, Chef des NS-Dokumentationszentrums
und echter Historiker, war erbost: "Man kann nicht Gestapo-Akten
als historische Wahrheit darstellen."
Für Jülich
sprangen Ralph Giordano,
Brings, Günter Wallraff, Prof. Dr. Gerhard Uhlenbruck und andere mit einem offenen
in die Bresche.
Jülich sagt: "Ich
bin nach drei Tagen vom Westwall abgehauen. Ich habe die versteckten Juden
getroffen. Geehrt worden bin ich stellvertretend für viele, die geholfen
und die Verfolgten nicht verraten haben."
Jülich beauftragte Anwalt
Winfried Seibert.
Der erklärt, dass Jad Vashem keinen Anlass sieht, Jülichs Ehrung zu prüfen.
Das Landgericht erließ wegen vieler eidesstattlicher
Versicherungen, die Zeugen für Jülich abgegeben hatten, eine einstweilige Verfügung:
Volmer darf seine Behauptungen
nicht wiederholen.
Die Verfahrenskosten trägt der Hobbyhistoriker.
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