Ex-Kripochef verliert gegen Edelweißpirat "

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EXPRESS - Samstag, 5. Mai 2007 - KÖLN - K/1 - Seite 37

Ex-Kripochef verliert gegen Edelweißpirat

Von ROBERT BAUMANNS

Köln - In der Abtei Brauweiler hielt der Hobbyhistoriker und frühere Kölner Kripochef Walter Volmer einen Vortrag und bezichtigte mehrere Edelweißpiraten der Lüge.

Sie hätten sich Ehrungen erschlichen.

Das ließ Jean Jülich nicht auf sich sitzen - das Landgericht stoppte Volmer.

Volmer stellte den Lebenserinnerungen der Edelweißpiraten Jean Jülich, Gertrud Koch und Fritz Theilen ausgerechnet Gestapo-Akten entgegen.

Die Widerstandskämpfer bezichtigte er bezüglich vieler Widerstandshandlungen oder der Tatsache, inhaftiert und gefoltert worden zu sein, der Lüge.

Aus den Gestapo-Akten gehe etwa hervor, dass Jülich nicht wissen konnte, dass im September 1944 in einer Ehrenfelder Wohnung Juden versteckt waren. Er könne sie deshalb auch gar nicht getroffen haben. Jülich sei laut Gestapo-Akten damals am Westwall gewesen.

Also habe sich Jülich seine Ehrung als "Gerechter unter den Völkern" in der israelischen Gedenkstätte Jad Vashem erschlichen, behauptete Volmer öffentlich.

Die Gedenkstätte prüfe das auf seinen Hinweis hin.

Ex-Regierungspräsident Jürgen Roters platzte der Kragen: "Ich habe selbst die Akten studiert und ich sage Ihnen, Sie liegen falsch", rief er während Volmers Vortrag.

Dr. Werner Jung, Chef des NS-Dokumentationszentrums und echter Historiker, war erbost: "Man kann nicht Gestapo-Akten als historische Wahrheit darstellen."

Für Jülich sprangen Ralph Giordano, Brings, Günter Wallraff, Prof. Dr. Gerhard Uhlenbruck und andere mit einem offenen in die Bresche.

Jülich sagt: "Ich bin nach drei Tagen vom Westwall abgehauen. Ich habe die versteckten Juden getroffen. Geehrt worden bin ich stellvertretend für viele, die geholfen und die Verfolgten nicht verraten haben."

Jülich beauftragte Anwalt Winfried Seibert.

Der erklärt, dass Jad Vashem keinen Anlass sieht, Jülichs Ehrung zu prüfen.

Das Landgericht erließ wegen vieler eidesstattlicher Versicherungen, die Zeugen für Jülich abgegeben hatten, eine einstweilige Verfügung:

Volmer darf seine Behauptungen nicht wiederholen.

Die Verfahrenskosten trägt der Hobbyhistoriker.

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