„ Edelweißpiraten: Niederlage für Ex-Kripo-Chef" |
Kölner Stadt-Anzeiger – Nr. 157 – Dienstag, 8. Juli 2008 – KÖLN – 25Edelweißpiraten: Niederlage für Ex-Kripo-ChefWalter Volmer muss Behauptungen über Jean Jülich zurücknehmenWissenschaftler
hatten dem Hobby-Historiker eine „pauschale Diffamierung“ vorgeworfen. VON
HELMUT FRANGENBERG Walter Volmer habe nicht ordentlich geforscht. Die historische Recherche des ehemaligen Kölner Kripo-Chefs habe nicht den Sorgfaltsanforderungen genügt. Mit diesem Urteil endet nach Ansicht des Rechtsanwalts Winfried Seibert der monatelange Rechtsstreit zwischen Jean Jülich und Volmer, der im vergangenen Jahr mit seinen „Rechercheergebnissen“ über die Kölner Edelweißpiraten für Wirbel gesorgt hatte. Volmer, der sich als Kriminalbeamter unter anderem durch die kritische Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Polizei einen Namen gemacht hatte, hatte die Autoren der „Erinnerungsliteratur“ aus dem Umfeld der Edelweißpiraten attackiert. Weil er in Berichten Aussagen, die nicht mit den Polizeiakten übereinstimmten, und auch einige sachliche Fehler fand, bezweifelte er die grundsätzliche Glaubwürdigkeit der Zeitzeugen. Dafür war er von Experten wie dem Leiter des NS-Dokumentationszentrums, Werner Jung, scharf kritisiert worden. Volmers Vorgehensweise habe nichts mit kritischer Geschichtswissenschaft zu tun und führe zu einer „pauschalen Diffamierung“ der Zeitzeugen. Volmer hatte vor allem dem heute 79-jährigen Jean Jülich vorgeworfen, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen. Den schwersten Vorwurf, er habe sich die Ehrung in der israelischen Gedächtnisstätte Yad Vaschem „erschlichen“, nahm er schon kurz nach der Veröffentlichung seiner Thesen wieder zurück. Über Volmers Behauptung, Jülich sei am Westwall gewesen, als drei verfolgte Juden in der Schönsteinstraße Unterschlupf gefunden hatten, musste allerdings über ein Jahr am Landgericht und Oberlandesgericht gestritten werden. Nun hat Volmer auf eine erneute Berufungsverhandlung verzichtet. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden: Er darf nicht mehr behaupten, dass Jülich in der betreffenden Zeit nicht in Köln war und wurde dazu verurteilt, die Behauptung schriftlich zu widerrufen. „Ich hoffe, dass die Sache damit endgültig abgeschlossen ist“, so Seibert. |